Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"CDU FÜR VIDEOÜBERWACHUNG:
Die CDU will zentrale Plätze per Video von der Polizei
überwachen lassen." BerlZtg 22.9.98 S. 19
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"BÜRGERRECHTE / Bonn verpaßt
Umsetzung von Eurorichtline
'Datenschutz-Enthusiasmus'
... Das Gutachten des Berliner Rechtsprofessors Michael
Kloepfer für den Juristentag verströmt noch manches von dem Datenschutz-Enthusiasmus,
der insbesondere linksliberale Juristenkreise ergriff, als das Bundesverfassungsgericht
1983 die damals heftig umstrittene Volkszählung stoppte - und
in einem Akt kreativer Rechtsschöpfung das 'Recht auf informationelle
Selbstbestimmung' aus der Taufe hob. ... Kloepfer stellt fest: 'Die
Datenschutzrichtlinie löst erheblichen Anpassungsbedarf (nicht nur
beim Bundesdatenschutzgesetz, sondern) auch bei den Landesdatenschutzgesetzen
sowie den datenschutzrechtlichen Sonderregelungen von Bund und Ländern
aus.' ... Nüchterner betrachtet hingegen der Kieler Juraprofessor
Hans Peter Bull die Entwicklung dieser Rechtsmaterie. 'Das Datenschutzrecht
ist viel zu kompliziert geworden, für die meisten Menschen kaum verständlich
und selbst für Experten teilweise schwer handhabbar.' ... Vor allem
Polizeibeamte und Sozialwissenschaftler stöhnen immer wieder, der
Datenschutz lege ihnen allzu enge Fesseln an und behindere ihre Arbeit.
Kloepfer hingegen sieht die Gefahren für die Intimsphäre weiter
wachsen: Internet und Multimedia bedrohten die Rechte des einzelnen.
Teleshopper und Telearbeiter, die Benutzung von Chipkarten ('Smart
Cards') und Surfer auf der Datenautobahn gingen das Risiko ein, daß
Privatfirmen 'Nutzungs- und Persönlichkeitsprofile' von ihnen erstellten,
um diese gezielt kommerziell auszunutzen. ... Das Datenschutzrecht müsse
in Zukunft verstärkt auf Verhaltensregeln der Nutzer bauen sowie auf
deren 'technischen Selbstschutz' mittels Verschlüsselungstechniken
(Kryptographie und Steganographie); etwa durch die gratis im Internet
verfübare Software 'Pretty good privacy', mit der jeder seine privaten
E-Mails kodieren kann (und für die Bundesinnenminister Manfred
Kanther bereits einen 'Nachschlüssel' gefordert hat, weil sonst angeblich
selbst Geheimdienste und Sicherheitsbehörden nicht mitlesen können).
Nur insofern trifft sich der Gutachter mit dem nachdenklichen Votum des
früheren Bundesdatenschützers Bull. Der bringt eine 'mehrjährige
Gesetzgebungspause' ins Spiel: 'Das größte Übel
ist gegenwärtig die übertriebene Verrechtlichung.' ... Das Volkszählungsurteil
empfiehlt er mit dem heutigen Abstand weniger euphorisch zu betrachten
- doch leider wage sich an diese 'Bergpredigt zum Datenschutz' 'kaum
ein kritischer Exeget heran'. Bulls Rat: Die 'Schlagseite' und 'Einseitigkeit'
in der Diskussion zu überwinden, wonach Behörden und Unternehmen
oft unterstellt wird, ihre Datenverarbeitung sei nur Selbstzweck und diene
der Steigerung ihrer Macht - obwohl es in Wirklichkeit oft um sozialen
Nutzen und legitime Wirtschafts- ..." HB 22.9.98 S. 4
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"DATENSICHERHEIT / Rexroth stellt Initiative
vor
Plakette soll Vertrauen schaffen
Wirtschaftsminister Günter Rexrodt hat in der vergangenen Woche
in der Bundeshauptstadt die neue Initiative 'Sicherheit im Internet'
vorgestellt. Sie soll über die tatsächlichen Risiken des Netzes
informieren und jedermann darüber aufklären, wie man sich schützen
kann. Als erstes Produkt der Initiative stellte Rexrodt eine Internetseite
vor, die Informationen zur Internet-Sicherheit bereithält. Sie wird
durch eine Broschüre ergänzt, die Ratschläge gibt, wie man
sich vor Viren im Netz schützen kann. Mit der Initiative möchte
das Ministerium weg von den Debatten um Kryptographie und Datenschutz
und die konkrete Beratung forcieren. ... In weiteren Broschüren und
Seminarreihen sollen auch die Firmen bedient werden, bei denen Rexrodts
Fachleute ein mangelhaftes IT-Sicherheitsbewußtsein ausmachen konnten.
... Zur Entkrampfung des Sicherheits-Themas gehört auch ein 'Krypto-TÜV',
den Rexrodt auf freiwilliger Basis einforderte. Dieser soll deutsche Kryptosoftware
prüfen, die im Gegensatz zu amerikanischen Exportprodukten eine starke
Verschlüsselung erlaubt. Geprüfte Software soll ein Gütesiegel
erhalten, nicht unähnlich dem Wollsiegel, das heute bei Pullovern
verwendet wird. ... Schon jetzt fordern Kritiker der Rexrodt-Initiative,
dap es nicht bei einem Siegel für Verschlüsselungssoftware bleiben
kann. Mindestens ebenso wichtig sei ein Gütesiegel für die Aufbewahrung
von Daten an anderen Orten, hieß es. ... sehen politische Beobachter
in der Initiative den Versuch, die festgefahrenen Strukturen des BSI (Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik) zu öffnen. Als Service-
und Kompetenzzentrum für die Informationsgesellschaft hätte
es dann die Aufgabe, den Datenschutz in allen Bereichen zu beraten." HB 22.9.98
S. 59
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"Bloß die Lippen gespitzt
Die vom Bundestag beschlossene Gendatei zur Aufklärung
von Schwerverbrechen droht ein Flop zu werden. Die Länder haben
kein Geld." SPIEGEL 39/1998 21.9.98 S. 91
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Kommentar:
"Wanzen sollen Kohl retten" SPIEGEL
39/1998 21.9.98 S. 24
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"LAUSCHANGRIFF:
Das Hamburger Magazin 'Stern' hat rechtliche Schritte
gegen die Auswertung von Verbindungsdaten seiner Reporterin Edith
Kohn im Fall Klein angekündigt. ... es werde 'Beschwerde bis hin zum Bundesverfassungsgericht
einlegen.' Die Auswertung der Telefondaten, die zur Festnahme des
Ex-Terroristen Hans-Joachim Klein geführt haben soll, sei 'ein fragwürdiger Eingriff
in das Redaktionsgeheimnis, in das geschützte Vertrauensverhältnis
zwischen Journalist und Informant.'" BerlZtg 22.9.98 S. 5
"Telefonate einer Reporterin ausgewertet" FR 22.9.98 S. 5
"Informantin wider Willen
Bei der Fahndung nach dem in Frankreich untergetauchten
Ex-Terroristen Hans-Joachim Klein spähten die Strafverfolger
eine Journalistin aus. ... Die Ermittler haben den Apparat der
Journalistin zwar nicht abgehört, doch holten sie sich mit einem Beschluß
nach Paragraph 12 des Fernmeldeanlagengesetzes von der Telekom die sogenannen
Verbindungsdaten. ... Daß sie damit möglicherweise eine rechtliche Grenze
überschritten, wissen die Frankfurter Verfolger aus eigener Erfahrung:
Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Beschwerde des ZDF anhängig,
mit der sich der Fernsehsender gegen eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft
wehrt. Auf der Suche nach dem abgetauchten Baupleitier Jürgen Schneider
hatten die Ermittler sich 1995 die Handy-Daten zweier ZDF-Reporter
besorgt." SPIEGEL 39/1998 21.9.98 S. 28 f.
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"Gericht: PIN auf EC-Karte nicht sicher
Die persönliche Geheimnummer (PIN) auf gestohlenen
EC-Karten kann nach Überzeugung des Amtsgerichtes Frankfurt/Main von
Unbefugten entschlüsselt werden. Mit dieser Begründung hat das
Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az: 30 C 211//97-45)
eine Frankfurter Bank zur Rückerstattung von insgesamt 4
543 DM verurteilt." HB 22.9.98 S. 5
"Die PIN-Codes bei ec-Automaten waren zu knacken
Amtsgericht: Bei Betrug mit gestohlenen Scheckkarten wurden
Kunden meist zu Unrecht zur Kasse gebeten." FR 22.9.98 S. 19
"Geheimnummer entschlüsselt: Bank muß zahlen" MoPo 22.9.98 S. 26
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"Am Pranger der Welt
Die öffentliche Bloßstellung des amerikanischen Präsidenten
im Internet rüttelt an den Spielregeln der Demokratie. Das Datennetz
wurde zur politischen Schaubühne. Kündigt sich damit das Ende
aller Tabus an - oder eine neue Form von elektronischer Republik?"
SPIEGEL 39/1998 21.9.98 S. 150 ff.
"In den Fängen der Ehrenmänner
Mit immer neuen Enthüllungen wollen die Republikaner Präsident
Clinton in der Öffentlichkeit weiter demontieren. Über das Schicksal
des erniedrigten Chefs der Weltmacht entscheidet nun der Justizausschuß
des Repräsentantenhauses mit seiner konservativen Mehrheit." SPIEGEL 39/1998
21.9.98 S. 172 f.
Kommentar:
"Solidarität der Diskreten"
Welt 22.9.98 S. 1
"Abscheu über Video-Ausstrahlung
Europäische Politiker prangern Veröffentlichung der
Clinton-Aussage an." FR 22.9.98 S. 1
"Kritik an Freigabe des Clinton-Videos wächst
Aussage des US-Präsidenten zum Fall Lewinsky
veröffentlicht. Amerikas Fernsehanstalten strahlen Band in voller
Länge aus / Viele Sender in Europa zeigen nur Ausschnitte
/ Bonner Spitzenpolitiker bestürzt und angewidert / Italiens Ex-Staatschef
spricht von 'versuchten Lynchmord'." SZ 22.9.98 S. 1
"Es bricht mir das Herz
Clintons Aussage zur Affäre Lewinsky zeigt einen Präsidenten
mit vielen Gesichtern." SZ 22.9.98 S. 2
"Mit Abscheu und Empörung
Politiker unterstützen Clinton" SZ 22.9.98 S.
2
"Bauchschmerzen wegen detailverliebter Medien
Für die Berichterstattung über die Clinton-Dokumente
gibt es bisher in Deutschland keine presserechtlichen Regeln. ...
Und wie ist es um die Zulässigkeit der Veröffentlichungen in
deutschen Medien als Folge der US-Publikationen bestellt? Es gibt
nur spekulative Antworten. Die einen haben wegen der amtlichen Freigabe
keine Bedenken. Andere meinen, Clinton hätte möglicherweise vor
deutschen Gerichten Erfolg mit einer Klage gegen die hiesigen Medien.
Zu ihnen gehört Erich Steffen, langjähriger Vorsitzender des
am Bundesgerichtshof (BGH) für Presserecht zuständigen Senats
und jetzt im Ruhestand. Er hat die Veröffentlichungen in Deutschland
'mit ziemlichen Bauchschmerzen' verfolgt. Kein Wunder, hat Steffen
doch die 'Caroline-Rechtsprechung' (in Anlehnung an Prinzessin Caroline
von Monaco) zum Schutz Prominenter vor der Presse geprägt. Und danach
hat jedermann, auch eine 'absolute Person der Zeitgeschichte', ein Recht
auf Achtung der Privatsphäre, unter Umständen sogar an öffentlichen
Orten. Ungleich stärker als die 'allgemeine Privatsphäre' ist
nach deutschem Verfassungs- und Presserecht der Intim- und Sexualbereich
geschützt. ... Aber möglicherweise würden BGH und Verfassungsgericht
auch heute entscheiden, daß die Publikation detaillierter Aussagen
zum Sexualleben gegen die Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes
verstößt. Was die deutschen Medien angeht, so übersieht
natürlich kein Presserechtler, daß der Veröffentlichung
des Starr-Reports und des Clinton-Videos durch den US-Kongreß in
der juristischen Bewertung erhebliches Gewicht beikommt. ... Es besteht
Einigkeit, daß solches Verhalten in Deutschland mit seinen strengen
Regeln zum Schutz von Beteiligten und Verfahren undenkbar wäre.
So sind hier anders als in den USA seit 1964 im Gerichtssaal Film-, Rundfunk-
und Fernsehaufnahmen 'zum Zwecke der öffentlichen Vorführung
oder Veröffentlichung ihres Inhalts' unzulässig (Paragraph 169
des Gerichtsverfassungsgesetzes). Das gilt im Prinzip auch für Untersuchungsausschüsse
des Parlaments. Videos wie das von Clintons Aussage dürften gar nicht
erst gemacht, geschweige denn gesendet werden. Seit neuestem ist lediglich
in Ausnahmefällen die Aufnahme der Zeugenvernehmung von
Kindern erlaubt, um sie vor den Schrecken einer öffentlichen Verhandlung
zu schützen. Und auch die vor wenigen Wochen gesetzlich beschlossene
... Lockerung des strikten Verbots vvon 'Court-TV' ist zahm ausgefallen: Bei
Verhandlungen und Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichts
dürfen künftig einige Minuten übertragen werden. Das
gilt aber nur dann, wenn 'schutzwürdige Interessen der Beteiligten
oder Dritter' nicht entgegenstehen. Der Gesetzgeber hat somit erneut den
Persönlichkeitsschutz auch in öffentlichen Verfahren betont."
SZ 22.9.98 S. 2
Kommentar:
"Elektronischer Pranger" FR 22.9.98
S. 3
"Video mit Bill Clintons Aussage vor Grand Jury weltweit ausgestrahlt" BerlZtg 22.9.98 S. 1
"USA / Saubere Juristen in schmutzigen Affären" BerlZtg 22.9.98 S. 1
"Ein Präsident mit dem Rücken zur Wand" BerlZtg 22.9.98 S. 2
Meinung:
"Ein komisches Schauspiel" BerlZtg
22.9.98 S. 4
Kommentar:
"Die potemkinsche Präsidentschaft"
SZ 22.9.98 S. 4
"Clinton am Video-Pranger - das Aus oder die Wende?" Welt 22.9.98 S. 1
"Die bittersten Bilder aus dem Leben des Bill Clinton
Nachrichtensender zeigen seine Aussagen vor der Grand Jury
in voller Länge" Welt 22.9.98 S. 3
"Applaus in der UNO, Peinliches im Video
Während die großen US-Fernsehsender das Video
mit der Aussage des Präsidenten zu der Affäre mit Monica Lewinsky
ausstrahlen, zeigen Staatsmänner aus aller Welt Clinton vor der UNO demonstrativ
ihre Unterstützung" taz 22.9.98 S. 1
"Beifall für Clinton in der UNO-Vollversammlung" ND 22.9.98 S. 1
Kommentiert:
"Größenordnung" ND 22.9.98
S. 2
"Die Puritaner und ihr Präsident
Ein Präsident wird ausgezogen - vor der gesamten Weltöffentlichkeit.
Die Geschichte geht um Moral. Aber welche Moral hat die Story
selbst? Selbsternannte Saubermänner jagen Bill Clinton.
Aber ist der mächtigste Mann der Welt nicht auch einer von ihnen?"
taz 22.9.98 S. 3
"'Bei uns könnte Clinton die Sendung
verhindern'
Der Medienrechtsexperte Georgios Gounalakis über die Globalisierung
des Persönlichkeitsrechts und die Frage, wo das öffentliche Interesse
bei Prominenten beginnt und wo es aufhört. Georgios Gounalakis ist
Professor für Medienrecht an der Universität Marburg. taz: Hätten
die Anwälte von Bill Clinton die Ausstrahlung der Verhörvideos
in Deutschland verhindern können? Georgios Gounalakis: Das ist durchaus
denkbar. Da der Fall in den USA seinen Ursprung hat, gilt zwar zunächst
einmal das amerikanische Recht. Vorausgesetzt, es würde deutsches
Recht Anwendung finden, könnte Clinton wohl in der Tat gegen die Ausstrahlung
vorgehen. Denn im deutschen Recht gelten, anders als im amerikanischen,
auch für Veröffentlichungen über sogenannte absolute Personen
der Zeitgeschichte strenge Maßstäbe. Grundsätzlich dürfen
Details aus dem Intimbereich nicht veröffentlicht werden. ... Läßt
sich die Betonung des Persönlichkeitsrechtes überhaupt noch aufrechterhalten,
wenn Medien global agieren und Informationen wie über Clinton
weltweit abgerufen werden können? Bislang kann man nur danach fragen,
in welchem Land das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde und welches
Recht dort gilt. Ein einheitlicher Sachverhalt kann also je nach 'Tatort'
zu unterschiedlicher Bewertung führen. Aber wird aus der Entwicklung,
daß man jederzeit jede Information an jedem Ort der Welt in die Informationskanäle
einspeisen kann, nicht zwangsläufig folgen, daß sich der Schutz
des Persönlichkeitsrechts immer auf dem niedrigsten Standard einpendeln
wird - in diesem Fall dem der USA? Das nationale Recht kann durchaus bestimmte Hemmbarrieren
entwickeln. Es bleibt nämlich vorerst die Frage, ob es zulässig
ist, eine Information in dem jeweiligen Land auch zu verbreiten. ... Man
versucht nun, das Problem der Globalisierung der Medien durch internationale
Abkommen zu lösen. Da einigt man sich in der Tat immer auf dem kleinsten
gemeinsamen Nenner. In bezug auf den Persönlichkeitsschutz gibt es
allerdings noch keine konkreten Abkommen." taz 22.9.98 S. 3
"Plädoyer für neue Grenzen des Privaten
Die Clinton-Affäre und die zwiespältigen Erfolge der
68er. ... Ohne der Illusion aufzusitzen, daß man die mediale Überlagerung
des Öffentlichen durch das Private wird rückgängig machen
können, käme es insofern darauf an, neue Grenzen zwischen den
beiden Bereichen zu errichten - Grenzziehungen, die zwar nicht in die Vergangenheit
der bürgerlichen Doppelmoral zurückfallen, gleichwohl aber den
öffentlichen Raum vor einem schrankenlosen Eindringen des Intimität
schützen." taz 22.9.98 S. 12
"Hat der Präsident kein Recht auf Privatheit?
Neubestimmung der 'Checks ans Balances' nötig. ... es bleibt
die rätselhafte Frage, warum er nicht von Anfang an einen klareren
verfassungsrechtlichen Kurs eingeschlagen und mit der Berufung auf das
Exekutiv-Privileg des Präsidenten und das Recht einen jeden Bürgers
auf Privatsphäre allen Ansinnen, ihn zu Aussagen zu zwingen, die Stirn
geboten hat. Darin dürften Vefassungsrechtler der Zukunft das eigentliche
Fehlverhalten des Präsidenten ekennen: Er war zu schwach, das Amt
gegen andere Gewalten in seinem Kernbereich zu schützen, und er hat
seine Persönlichkeitsrechte viel zu spät und nicht entschlossen
genug verteiidgt." FAZ 22.9.98 S. 6
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"Wahrheit um jeden Preis?
Für manche ist er die letzte Hoffnung - andere zweifeln
an seinem Beweiswert. Jetzt verhandelt der BGH über den Lügendetektor
im Strafvefahren." SPIEGEL 39/1998 21.9.98 S. 272 f.
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