Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 22. September 1998

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"CDU FÜR VIDEOÜBERWACHUNG:
Die CDU will zentrale Plätze per Video von der Polizei überwachen lassen." BerlZtg 22.9.98 S. 19

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"BÜRGERRECHTE / Bonn verpaßt Umsetzung von Eurorichtline
'Datenschutz-Enthusiasmus'
... Das Gutachten des Berliner Rechtsprofessors Michael Kloepfer für den Juristentag verströmt noch manches von dem Datenschutz-Enthusiasmus, der insbesondere linksliberale Juristenkreise ergriff, als das Bundesverfassungsgericht 1983 die damals heftig umstrittene Volkszählung stoppte - und in einem Akt kreativer Rechtsschöpfung das 'Recht auf informationelle Selbstbestimmung' aus der Taufe hob. ... Kloepfer stellt fest: 'Die Datenschutzrichtlinie löst erheblichen Anpassungsbedarf (nicht nur beim Bundesdatenschutzgesetz, sondern) auch bei den Landesdatenschutzgesetzen sowie den datenschutzrechtlichen Sonderregelungen von Bund und Ländern aus.' ... Nüchterner betrachtet hingegen der Kieler Juraprofessor Hans Peter Bull die Entwicklung dieser Rechtsmaterie. 'Das Datenschutzrecht ist viel zu kompliziert geworden, für die meisten Menschen kaum verständlich und selbst für Experten teilweise schwer handhabbar.' ... Vor allem Polizeibeamte und Sozialwissenschaftler stöhnen immer wieder, der Datenschutz lege ihnen allzu enge Fesseln an und behindere ihre Arbeit. Kloepfer hingegen sieht die Gefahren für die Intimsphäre weiter wachsen: Internet und Multimedia bedrohten die Rechte des einzelnen. Teleshopper und Telearbeiter, die Benutzung von Chipkarten ('Smart Cards') und Surfer auf der Datenautobahn gingen das Risiko ein, daß Privatfirmen 'Nutzungs- und Persönlichkeitsprofile' von ihnen erstellten, um diese gezielt kommerziell auszunutzen. ... Das Datenschutzrecht müsse in Zukunft verstärkt auf Verhaltensregeln der Nutzer bauen sowie auf deren 'technischen Selbstschutz' mittels Verschlüsselungstechniken (Kryptographie und Steganographie); etwa durch die gratis im Internet verfübare Software 'Pretty good privacy', mit der jeder seine privaten E-Mails kodieren kann (und für die Bundesinnenminister Manfred Kanther bereits einen 'Nachschlüssel' gefordert hat, weil sonst angeblich selbst Geheimdienste und Sicherheitsbehörden nicht mitlesen können). Nur insofern trifft sich der Gutachter mit dem nachdenklichen Votum des früheren Bundesdatenschützers Bull. Der bringt eine 'mehrjährige Gesetzgebungspause' ins Spiel: 'Das größte Übel ist gegenwärtig die übertriebene Verrechtlichung.' ... Das Volkszählungsurteil empfiehlt er mit dem heutigen Abstand weniger euphorisch zu betrachten - doch leider wage sich an diese 'Bergpredigt zum Datenschutz' 'kaum ein kritischer Exeget heran'. Bulls Rat: Die 'Schlagseite' und 'Einseitigkeit' in der Diskussion zu überwinden, wonach Behörden und Unternehmen oft unterstellt wird, ihre Datenverarbeitung sei nur Selbstzweck und diene der Steigerung ihrer Macht - obwohl es in Wirklichkeit oft um sozialen Nutzen und legitime Wirtschafts- ..." HB 22.9.98 S. 4

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"DATENSICHERHEIT / Rexroth stellt Initiative vor
Plakette soll Vertrauen schaffen
Wirtschaftsminister Günter Rexrodt hat in der vergangenen Woche in der Bundeshauptstadt die neue Initiative 'Sicherheit im Internet' vorgestellt. Sie soll über die tatsächlichen Risiken des Netzes informieren und jedermann darüber aufklären, wie man sich schützen kann. Als erstes Produkt der Initiative stellte Rexrodt eine Internetseite vor, die Informationen zur Internet-Sicherheit bereithält. Sie wird durch eine Broschüre ergänzt, die Ratschläge gibt, wie man sich vor Viren im Netz schützen kann. Mit der Initiative möchte das Ministerium weg von den Debatten um Kryptographie und Datenschutz und die konkrete Beratung forcieren. ... In weiteren Broschüren und Seminarreihen sollen auch die Firmen bedient werden, bei denen Rexrodts Fachleute ein mangelhaftes IT-Sicherheitsbewußtsein ausmachen konnten. ... Zur Entkrampfung des Sicherheits-Themas gehört auch ein 'Krypto-TÜV', den Rexrodt auf freiwilliger Basis einforderte. Dieser soll deutsche Kryptosoftware prüfen, die im Gegensatz zu amerikanischen Exportprodukten eine starke Verschlüsselung erlaubt. Geprüfte Software soll ein Gütesiegel erhalten, nicht unähnlich dem Wollsiegel, das heute bei Pullovern verwendet wird. ... Schon jetzt fordern Kritiker der Rexrodt-Initiative, dap es nicht bei einem Siegel für Verschlüsselungssoftware bleiben kann. Mindestens ebenso wichtig sei ein Gütesiegel für die Aufbewahrung von Daten an anderen Orten, hieß es. ... sehen politische Beobachter in der Initiative den Versuch, die festgefahrenen Strukturen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zu öffnen. Als Service- und Kompetenzzentrum für die Informationsgesellschaft hätte es dann die Aufgabe, den Datenschutz in allen Bereichen zu beraten." HB 22.9.98 S. 59

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"Bloß die Lippen gespitzt
Die vom Bundestag beschlossene Gendatei zur Aufklärung von Schwerverbrechen droht ein Flop zu werden. Die Länder haben kein Geld." SPIEGEL 39/1998 21.9.98 S. 91

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Kommentar:
"Wanzen sollen Kohl retten" SPIEGEL 39/1998 21.9.98 S. 24

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"LAUSCHANGRIFF:
Das Hamburger Magazin 'Stern' hat rechtliche Schritte gegen die Auswertung von Verbindungsdaten seiner Reporterin Edith Kohn im Fall Klein angekündigt. ... es werde 'Beschwerde bis hin zum Bundesverfassungsgericht einlegen.' Die Auswertung der Telefondaten, die zur Festnahme des Ex-Terroristen Hans-Joachim Klein geführt haben soll, sei 'ein fragwürdiger Eingriff in das Redaktionsgeheimnis, in das geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant.'" BerlZtg 22.9.98 S. 5

"Telefonate einer Reporterin ausgewertet" FR 22.9.98 S. 5

"Informantin wider Willen
Bei der Fahndung nach dem in Frankreich untergetauchten Ex-Terroristen Hans-Joachim Klein spähten die Strafverfolger eine Journalistin aus. ... Die Ermittler haben den Apparat der Journalistin zwar nicht abgehört, doch holten sie sich mit einem Beschluß nach Paragraph 12 des Fernmeldeanlagengesetzes von der Telekom die sogenannen Verbindungsdaten. ... Daß sie damit möglicherweise eine rechtliche Grenze überschritten, wissen die Frankfurter Verfolger aus eigener Erfahrung: Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Beschwerde des ZDF anhängig, mit der sich der Fernsehsender gegen eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft wehrt. Auf der Suche nach dem abgetauchten Baupleitier Jürgen Schneider hatten die Ermittler sich 1995 die Handy-Daten zweier ZDF-Reporter besorgt." SPIEGEL 39/1998 21.9.98 S. 28 f.

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"Gericht: PIN auf EC-Karte nicht sicher
Die persönliche Geheimnummer (PIN) auf gestohlenen EC-Karten kann nach Überzeugung des Amtsgerichtes Frankfurt/Main von Unbefugten entschlüsselt werden. Mit dieser Begründung hat das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az: 30 C 211//97-45) eine Frankfurter Bank zur Rückerstattung von insgesamt 4 543 DM verurteilt." HB 22.9.98 S. 5

"Die PIN-Codes bei ec-Automaten waren zu knacken
Amtsgericht: Bei Betrug mit gestohlenen Scheckkarten wurden Kunden meist zu Unrecht zur Kasse gebeten." FR 22.9.98 S. 19

"Geheimnummer entschlüsselt: Bank muß zahlen" MoPo 22.9.98 S. 26

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"Am Pranger der Welt
Die öffentliche Bloßstellung des amerikanischen Präsidenten im Internet rüttelt an den Spielregeln der Demokratie. Das Datennetz wurde zur politischen Schaubühne. Kündigt sich damit das Ende aller Tabus an - oder eine neue Form von elektronischer Republik?" SPIEGEL 39/1998 21.9.98 S. 150 ff.

"In den Fängen der Ehrenmänner
Mit immer neuen Enthüllungen wollen die Republikaner Präsident Clinton in der Öffentlichkeit weiter demontieren. Über das Schicksal des erniedrigten Chefs der Weltmacht entscheidet nun der Justizausschuß des Repräsentantenhauses mit seiner konservativen Mehrheit." SPIEGEL 39/1998 21.9.98 S. 172 f.

Kommentar:
"Solidarität der Diskreten" Welt 22.9.98 S. 1

"Abscheu über Video-Ausstrahlung
Europäische Politiker prangern Veröffentlichung der Clinton-Aussage an." FR 22.9.98 S. 1

"Kritik an Freigabe des Clinton-Videos wächst
Aussage des US-Präsidenten zum Fall Lewinsky veröffentlicht. Amerikas Fernsehanstalten strahlen Band in voller Länge aus / Viele Sender in Europa zeigen nur Ausschnitte / Bonner Spitzenpolitiker bestürzt und angewidert / Italiens Ex-Staatschef spricht von 'versuchten Lynchmord'." SZ 22.9.98 S. 1

"Es bricht mir das Herz
Clintons Aussage zur Affäre Lewinsky zeigt einen Präsidenten mit vielen Gesichtern." SZ 22.9.98 S. 2

"Mit Abscheu und Empörung
Politiker unterstützen Clinton" SZ 22.9.98 S. 2

"Bauchschmerzen wegen detailverliebter Medien
Für die Berichterstattung über die Clinton-Dokumente gibt es bisher in Deutschland keine presserechtlichen Regeln. ... Und wie ist es um die Zulässigkeit der Veröffentlichungen in deutschen Medien als Folge der US-Publikationen bestellt? Es gibt nur spekulative Antworten. Die einen haben wegen der amtlichen Freigabe keine Bedenken. Andere meinen, Clinton hätte möglicherweise vor deutschen Gerichten Erfolg mit einer Klage gegen die hiesigen Medien. Zu ihnen gehört Erich Steffen, langjähriger Vorsitzender des am Bundesgerichtshof (BGH) für Presserecht zuständigen Senats und jetzt im Ruhestand. Er hat die Veröffentlichungen in Deutschland 'mit ziemlichen Bauchschmerzen' verfolgt. Kein Wunder, hat Steffen doch die 'Caroline-Rechtsprechung' (in Anlehnung an Prinzessin Caroline von Monaco) zum Schutz Prominenter vor der Presse geprägt. Und danach hat jedermann, auch eine 'absolute Person der Zeitgeschichte', ein Recht auf Achtung der Privatsphäre, unter Umständen sogar an öffentlichen Orten. Ungleich stärker als die 'allgemeine Privatsphäre' ist nach deutschem Verfassungs- und Presserecht der Intim- und Sexualbereich geschützt. ... Aber möglicherweise würden BGH und Verfassungsgericht auch heute entscheiden, daß die Publikation detaillierter Aussagen zum Sexualleben gegen die Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes verstößt. Was die deutschen Medien angeht, so übersieht natürlich kein Presserechtler, daß der Veröffentlichung des Starr-Reports und des Clinton-Videos durch den US-Kongreß in der juristischen Bewertung erhebliches Gewicht beikommt. ... Es besteht Einigkeit, daß solches Verhalten in Deutschland mit seinen strengen Regeln zum Schutz von Beteiligten und Verfahren undenkbar wäre. So sind hier anders als in den USA seit 1964 im Gerichtssaal Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen 'zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts' unzulässig (Paragraph 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Das gilt im Prinzip auch für Untersuchungsausschüsse des Parlaments. Videos wie das von Clintons Aussage dürften gar nicht erst gemacht, geschweige denn gesendet werden. Seit neuestem ist lediglich in Ausnahmefällen die Aufnahme der Zeugenvernehmung von Kindern erlaubt, um sie vor den Schrecken einer öffentlichen Verhandlung zu schützen. Und auch die vor wenigen Wochen gesetzlich beschlossene ... Lockerung des strikten Verbots vvon 'Court-TV' ist zahm ausgefallen: Bei Verhandlungen und Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichts dürfen künftig einige Minuten übertragen werden. Das gilt aber nur dann, wenn 'schutzwürdige Interessen der Beteiligten oder Dritter' nicht entgegenstehen. Der Gesetzgeber hat somit erneut den Persönlichkeitsschutz auch in öffentlichen Verfahren betont." SZ 22.9.98 S. 2

Kommentar:
"Elektronischer Pranger" FR 22.9.98 S. 3

"Video mit Bill Clintons Aussage vor Grand Jury weltweit ausgestrahlt" BerlZtg 22.9.98 S. 1

"USA / Saubere Juristen in schmutzigen Affären" BerlZtg 22.9.98 S. 1

"Ein Präsident mit dem Rücken zur Wand" BerlZtg 22.9.98 S. 2

Meinung:
"Ein komisches Schauspiel" BerlZtg 22.9.98 S. 4

Kommentar:
"Die potemkinsche Präsidentschaft" SZ 22.9.98 S. 4

"Clinton am Video-Pranger - das Aus oder die Wende?" Welt 22.9.98 S. 1

"Die bittersten Bilder aus dem Leben des Bill Clinton
Nachrichtensender zeigen seine Aussagen vor der Grand Jury in voller Länge" Welt 22.9.98 S. 3

"Applaus in der UNO, Peinliches im Video
Während die großen US-Fernsehsender das Video mit der Aussage des Präsidenten zu der Affäre mit Monica Lewinsky ausstrahlen, zeigen Staatsmänner aus aller Welt Clinton vor der UNO demonstrativ ihre Unterstützung" taz 22.9.98 S. 1

"Beifall für Clinton in der UNO-Vollversammlung" ND 22.9.98 S. 1

Kommentiert:
"Größenordnung" ND 22.9.98 S. 2

"Die Puritaner und ihr Präsident
Ein Präsident wird ausgezogen - vor der gesamten Weltöffentlichkeit. Die Geschichte geht um Moral. Aber welche Moral hat die Story selbst? Selbsternannte Saubermänner jagen Bill Clinton. Aber ist der mächtigste Mann der Welt nicht auch einer von ihnen?" taz 22.9.98 S. 3

"'Bei uns könnte Clinton die Sendung verhindern'
Der Medienrechtsexperte Georgios Gounalakis über die Globalisierung des Persönlichkeitsrechts und die Frage, wo das öffentliche Interesse bei Prominenten beginnt und wo es aufhört. Georgios Gounalakis ist Professor für Medienrecht an der Universität Marburg. taz: Hätten die Anwälte von Bill Clinton die Ausstrahlung der Verhörvideos in Deutschland verhindern können? Georgios Gounalakis: Das ist durchaus denkbar. Da der Fall in den USA seinen Ursprung hat, gilt zwar zunächst einmal das amerikanische Recht. Vorausgesetzt, es würde deutsches Recht Anwendung finden, könnte Clinton wohl in der Tat gegen die Ausstrahlung vorgehen. Denn im deutschen Recht gelten, anders als im amerikanischen, auch für Veröffentlichungen über sogenannte absolute Personen der Zeitgeschichte strenge Maßstäbe. Grundsätzlich dürfen Details aus dem Intimbereich nicht veröffentlicht werden. ... Läßt sich die Betonung des Persönlichkeitsrechtes überhaupt noch aufrechterhalten, wenn Medien global agieren und Informationen wie über Clinton weltweit abgerufen werden können? Bislang kann man nur danach fragen, in welchem Land das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde und welches Recht dort gilt. Ein einheitlicher Sachverhalt kann also je nach 'Tatort' zu unterschiedlicher Bewertung führen. Aber wird aus der Entwicklung, daß man jederzeit jede Information an jedem Ort der Welt in die Informationskanäle einspeisen kann, nicht zwangsläufig folgen, daß sich der Schutz des Persönlichkeitsrechts immer auf dem niedrigsten Standard einpendeln wird - in diesem Fall dem der USA? Das nationale Recht kann durchaus bestimmte Hemmbarrieren entwickeln. Es bleibt nämlich vorerst die Frage, ob es zulässig ist, eine Information in dem jeweiligen Land auch zu verbreiten. ... Man versucht nun, das Problem der Globalisierung der Medien durch internationale Abkommen zu lösen. Da einigt man sich in der Tat immer auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. In bezug auf den Persönlichkeitsschutz gibt es allerdings noch keine konkreten Abkommen." taz 22.9.98 S. 3

"Plädoyer für neue Grenzen des Privaten
Die Clinton-Affäre und die zwiespältigen Erfolge der 68er. ... Ohne der Illusion aufzusitzen, daß man die mediale Überlagerung des Öffentlichen durch das Private wird rückgängig machen können, käme es insofern darauf an, neue Grenzen zwischen den beiden Bereichen zu errichten - Grenzziehungen, die zwar nicht in die Vergangenheit der bürgerlichen Doppelmoral zurückfallen, gleichwohl aber den öffentlichen Raum vor einem schrankenlosen Eindringen des Intimität schützen." taz 22.9.98 S. 12

"Hat der Präsident kein Recht auf Privatheit?
Neubestimmung der 'Checks ans Balances' nötig. ... es bleibt die rätselhafte Frage, warum er nicht von Anfang an einen klareren verfassungsrechtlichen Kurs eingeschlagen und mit der Berufung auf das Exekutiv-Privileg des Präsidenten und das Recht einen jeden Bürgers auf Privatsphäre allen Ansinnen, ihn zu Aussagen zu zwingen, die Stirn geboten hat. Darin dürften Vefassungsrechtler der Zukunft das eigentliche Fehlverhalten des Präsidenten ekennen: Er war zu schwach, das Amt gegen andere Gewalten in seinem Kernbereich zu schützen, und er hat seine Persönlichkeitsrechte viel zu spät und nicht entschlossen genug verteiidgt." FAZ 22.9.98 S. 6

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"Wahrheit um jeden Preis?
Für manche ist er die letzte Hoffnung - andere zweifeln an seinem Beweiswert. Jetzt verhandelt der BGH über den Lügendetektor im Strafvefahren." SPIEGEL 39/1998 21.9.98 S. 272 f.

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